allgemeine anforderungen an wärmeübertragende bauteile laut oib richtlinie 6: bauteil wände gegen außenluft wände gegen unbeheizte oder nicht ausgebaute dachräume wände gegen unbeheizte, frostfrei zu haltende gebäudeteile (ausgenommen dachräume) sowie gegen garagen wände erdberührt wände (trennwände) zwischen wohn- oder betriebseinheiten oder konditionierten treppenhäusern wände gegen andere bauwerke an grundstücks- bzw. bauplatzgrenzen wände kleinflächig gegen außenluft (z.b. bei gaupen), die 2 % der wände des gesamten gebäudes gegen außenluft nicht überschreiten, sofern die önorm b 8110-2 (kondensatfreiheit) eingehalten wird fenster, fenstertüren, verglaste türen jeweils in wohngebäuden (wg) gegen außenluft fenster, fenstertüren, verglaste türen jeweils in nicht-wohngebäuden (nwg) gegen außenluft sonstige transparente bauteile vertikal gegen außenluft sonstige transparente bauteile horizontal oder in schrägen gegen außenluft sonstige transparente bauteile vertikal gegen unbeheizte gebäudeteile dachflächenfenster gegen außenluft türen unverglast, gegen außenluft türen unverglast, gegen unbeheizte gebäudeteile tore rolltore, sektionaltore u. dgl. gegen außenluft decken und dachschrägen jeweils gegen außenluft und gegen dachräume (durchlüftet oder ungedämmt) decken gegen unbeheizte gebäudeteile decken gegen getrennte wohn- und betriebseinheiten decken über außenluft (z.b. über durchfahrten, parkdecks) decken gegen garagen böden erdberührt u-wert (w/m2k) 0,35 0,35 0,60 0,40 0,90 0,50 0,70 1,40 1,70 1,70 2,00 2,50 1,70 1,70 2,50 2,50 0,20 0,40 0,90 0,20 0,30 0,40 anforderungen an den heizwärmebedarf bei größerer renovierung von wohngebäuden in abhängigkeit der geometrie [charakteristische länge lc] und bezogen auf das referenzklima gemäß oib leitfaden ist für gebäude, die einer größeren renovierung unterzogen werden, nachzuweisen, dass der für das jeweilige objekt geforderte heizwärme- bedarf nicht überschritten wird. dieser grenzwert ist für jedes gebäude, das renoviert wird, gemäß oib richtlinie 6 zu berechnen. die charakteristische länge [lc] ist ein maß für die kompaktheit eines gebäudes und stellt das verhältnis von bruttovolumen zu umschließender oberfläche dar. d.h. das ergebnis der division bruttovolumen durch oberfläche ist die charakteristische länge [lc = v/a]. von dieser regelung ausgenommen sind gemäß nö bauordnung 2014 gebäude, die als teil eines aus- gewiesenen umfelds [z.b. schutzzone] oder aufgrund ihres besonderen architektonischen oder historischen wertes offiziell geschützt [denkmalschutz] sind. altbau 49